Den Umfang des Redernschen Besitzes zeigt eine sehr gut erhaltene und sich im Stadtarchiv Schwedt befindende „Handzeichnung von dem, dem Grafen von Redern gehörigen Rittergute Heinersdorf nebst bäuerlichen Grund-stücken zu Heinersdorf (entnommen aus der Grundsteuergemarkungskarte Angermünde im Juli 1884 durch den Kataster-Controleur)“. Eingezeichnet sind die Gemarkungen Heinersdorf Vorwerk, Mayenburger Hütungswiesen, Gemeinde Heinersdorf, Heinersdorfer Forst sowie Heinersdorfer Gut. Eben-falls enthält diese Handzeichnung Flächenregister von dem zum Rittergut Heinersdorf sowie zum Gemeindebezirk Heinersdorf gehörigen Parzellen.