Handzeichnung vom Rittergut

Den Umfang des Redernschen Besitzes zeigt eine sehr gut erhaltene und sich im Stadtarchiv Schwedt befindende „Handzeichnung von dem, dem Grafen von Redern gehörigen Rittergute Heinersdorf nebst bäuerlichen Grund-stücken zu Heinersdorf (entnommen aus der Grundsteuergemarkungskarte Angermünde im Juli 1884 durch den Kataster-Controleur)“. Eingezeichnet sind die Gemarkungen Heinersdorf Vorwerk, Mayenburger Hütungswiesen, Gemeinde Heinersdorf, Heinersdorfer Forst sowie Heinersdorfer Gut. Eben-falls enthält diese Handzeichnung Flächenregister von dem zum Rittergut Heinersdorf sowie zum Gemeindebezirk Heinersdorf gehörigen Parzellen.

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