Wie die Ottenhäuser Straße ihren Namen bekam

Im Norden von Heinersdorf, wo sich heute die Ottenhäuser Straße befindet, stand  früher ein Heidereuterhaus (Forsthaus). Es war die Wohnstätte des Forstbeamten der alten Amtsherrschaft von Schwedt. Dieses Gebiet mit Schwedt gehörte zwischen 1481 – 1669 zum Grafen von Hohenstein. Die Kurfürstin Dorothea kaufte dieses Gebiet 1670. Das Heidereuterhaus blieb zunächst in seiner Bestimmung.

Später unter Herrschaft des ersten Markgrafen von Schwedt Philipp Wilhelm musste der Forstbeamte umziehen in das Forsthaus „Waldfrieden“, dem späteren Hofkammergut „Waldfrieden“. Der Markgraf wollte eine bessere Übersicht über seine Forsten haben. Das Heidereuterhaus in Heinersdorf wurde von der markgräflichen Verwaltung in Erbpacht gegeben. Dieses Anwesen mit allem Zubehör bekam der Freimann Andreas Otte am 18. Mai 1709. Die jährliche Pacht betrug 150 Taler. Mit dem Pächter Kersten des Amtsvorwerkes in Heinersdorf kam Otte gut zurecht. Das änderte sich als der Pächter Wilke das Vorwerk übernahm. Laufend gab es jetzt Reibereien zwischen den beiden. Für Wilke war Otte ein unbequemer Nachbar.

Die markgräflichen Obervormundsräte von Auer und von Vortius hatten nach dem Tode des Markgrafen Philipp die Vormundschaft für den noch nicht mündigen Markgrafen Friedrich Wilhelm (später der tolle Markgraf genannt). Diese gaben immer Otte die Schuld bei Streitigkeiten. Wilke beklagte sich, dass Otte zu viel Schweine weiden ließ und dass er sich zu viel Federvieh hielt. Dann vermietete Otte das Haus teilweise an Untermieter, ohne dabei Abgaben an das Amt zu leisten. Rückwirkend musste er dafür 24 Taler Strafe und dann jährlich 2 Taler zahlen. Für den Eigenbedarf brannte Otte seinen Schnaps selber. Aber Wilke kam dahinter und Otte wurde das Schnaps-brennen gänzlich untersagt. Wegen Nichtversteuerung des Malzes musste er

5 Taler Strafe zahlen. Auch dem Markgrafen war Otte ein Dorn im Auge. Bei Gelegenheit wollte er ihm das Handwerk gründlich legen und den Querulanten Otte  aus seinem Gebiet vertreiben. Die Gelegenheit bot sich bald, als Otte 15 Sägeböcke aus dem markgräflichen Forst erstanden und an den Schulze (Bürgermeister) in Stendell bezahlt hatte. Dies war von demselben bescheinigt worden. Beauftragte des Markgrafen fanden wenig später auf dem Gehöft von Otte einige Baumstämme ohne die Anschlagzeichen des markgräflichen Forstbeamten. Otte wurde des Diebstahls beschuldigt. Er und seine Frau wurden verhaftet und ins Schwedter Arresthaus gebracht. In den darauffolgenden Gerichtsverhandlungen gab Otte an, dass er sich starke Baumstämme ausgesucht hätte, deren Transport aber unzerschnitten kaum möglich gewesen wäre. Beim Zersägen der Stämme seien die Anschlagzeichen teilweise beschädigt oder zerstört worden. Im Laufe der Verhandlungen wurde am 6. März 1732 von markgräflichen Justizräten festgestellt, dass der Diebstahl nicht ohne Weiteres festgestellt werden könne. Selbstherrlich überging der Markgraf die Festlegung seiner Justizkammer und stellte fest: „Die Stämme so nicht angeschlagen, sind von meiner Heide gestohlen in der Gegend an dem Pechsee“. Otte und seine Frau blieben in Haft. Nur gegen ein Versprechen, dass Otte sein Gehöft an den Markgrafen zurückverkauft, sollten er und seine Frau aus der Haft entlassen werden. Was blieb Otte anderes übrig, als auf den Handel mit dem Markgrafen einzugehen. Aus seiner Haft vorgeführt, gab Otte zu Protokoll: „Dass er in den Verkauf nur einwilligen wolle, wenn ihm dafür gegeben, was Recht wäre und ihm Gelegenheit geboten sei, sich nach einer anderen Gelegenheit umzutun.“ Aber der Markgraf liebte es nicht, wenn ihm Vorschriften von seinen Untertanen gemacht wurden. Er ging auf keine Bedingungen ein. „Nicht eher, bis das Haus verkauft und der Herr Otte aus einem Gebiet heraus ist.“ Mit dieser eigenhändigen Randverfügung schließt das Aktenstück.

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